Informationen über Teneriffa - AllgemeinAllgemeinEine ausreichend medizinische Versorgung ist auf Teneriffa gewährleistet. Sehr viele Ärzte sprechen deutsch und englisch. Außerdem haben sich auch in den letzten Jahren eingie deutsche Ärzte heir niedergelassen. Zu bedenken ist allerdings, daß dies meist Privatärzte sind, bei denen man die ärztliche Rechnung selbst begleichen muss. Die Rechnung kann man dann in Deutschland bei der eigenen Krankenversicherung einreichen. Da die spansichen Privatärzte nicht an die deutsche Gebührenordnung (GOÄ) gebunden sind, kann der Betrag der Rechnung vom dem Betrag der Erstattung abweichen.
Aus diesem Grunde ist eine Reisekrankenvericherung hilfreich.
In den meisten Notambulanzen stehen auch Übersetzer zur Verfügung. Nach dem deutsch-spanischen Abkommen über soziale Sicherheit haben Versicherte deutscher Krankenkassen das Recht, sich während eines Spaniensaufenthaltes auf Krankenschein behandeln zu lassen. Voraussetzung ist, dass man sich vor Reiseantritt bei der jeweiligen Krankenkasse einen Anspruchsausweis (Formular 111) besorgt hat. Im Bedarfsfall (außer Notfall) muß dieser Anspruchsschein bei der Geschäftsstelle des Instituto Nacional de Prevision eingereicht werden. Dort erhält man ein Gutscheinheft für die ärztliche Behandlung und erhält die Anschriften der behandelnden Ärzte. Empfehlenswert ist ebenfalls eine Auslandskranken-versicherung, die in Deutschland abgeschlossen werden sollte.
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